Entfremdung – wikipedia

Familie & Familienrecht

Entfremdung

Entfremdung bezeichnet einen individuellen oder gesellschaftlichen Zustand, in dem eine ursprünglich natürliche Beziehung (zwischen Menschen, Menschen und Arbeit, Menschen und dem Produkt ihrer Arbeit sowie von Menschen zu sich selbst) aufgehoben, verkehrt, ge- oder zerstört wird.

Der Begriff geht auf die lateinischen Wörter alienatio (Entfremdung, Entäußerung, das Weggeben einer Sache in fremden Besitz, Abfall) und alienare (veräußern, entfremden, entzweien, in fremde Gewalt bringen, in fremde Hände geben) zurück, womit die klassische bürgerliche englische politische Ökonomie die “Veräußerung” eines Gegenstandes, der dadurch seinem Produzenten “entfremdet” wird, und die naturrechtlichen Theorien vom Gesellschaftsvertrag des 18. Jahrhunderts die “Übertragung” (Die Veräußerung, den “Verlust”) der ursprünglichen Freiheit an eine dem Individuum fremd gegenüberstehende Macht (Gesellschaft, Herrscher) bezeichnen.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Begriff

  1. „Entfremdung“ ist der gesellschaftlich vorangetriebene und unumkehrbare Prozess

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